Kosten & Rechtliches
GEMA ab 2025:
Wegen enthaltener gemapflichtiger Musik werden bei Filmvorführungen Gebühren fällig. Dies betrifft überwiegend Langfilme und kann vorher individuell gepüft werden unter: https://www.gema.de/portal/app/repertoiresuche/av-suche
Wichtig ist, dass die Vorführung vorher angemeldet wird und dabei auf die soziale Zweckbestimmung der religiösen, kulturellen oder die Wohltätigkeit hingewiesen wird.
"Diese belaufen sich bei unentgeltlichen Veranstaltungen auf ca. 25 € pro Filmvorführung.
Wenn sich kirchliche Körperschaften über das Online-Portal anmelden, findet der GESAMTvertrag zwischen der EKD und der GEMA Anwendung, mit dem die GEMA der EKD und den aus dem Vertag Berechtigten (insbesondere kirchlichen Körperschaften) einen Nachlass von 20 % auf die GEMA-Gebühr einräumt.
Um sicherzugehen, dass dies auch berücksichtigt wird, sollte bei der Meldung darauf hingewiesen werden, dass man eine Körperschaft in der evangelischen Kirche ist, wenn sich dies nicht schon eindeutig aus der angemeldeten Bezeichnung der juristischen Person ergibt.
Für die Kosten ist es ebenso wichtig, dass die Parameter, die zur Tariffindung angewendet werden, berücksichtigt werden. Dazu gehört es dann auch, auf religiöse, kulturelle oder soziale Zweckbestimmung (§ 39 Abs. 3 VGG) oder die Wohltätigkeit einer Veranstaltung hinzuweisen, da mit dieser Einordnung ein weiterer Nachlass vorgenommen wird, wenn die Voraussetzungen vorliegen."
Quelle: Sekretariat Abteilung Recht Evangelische Kirche in Deutschland
Infos und Link zur GEMA

Kosten Ausleihe:
10,00 € Probeabo Nutzung der Verleih- und Onlinemedien der Medienstelle (2 Monate)
20,00 € Nutzung der Verleih- und Onlinemedien der Medienstelle (12 Monate)
43,00 € Nutzung der Verleih- und Onlinemedien der Medienstelle (12 Monate) inkl. Portopauschale (Hin)
45,00 € Nutzung der Medientechnik (12 Monate)
Um den Verleihservice des Medienportals nutzen zu können, registrieren Sie sich einmalig kostenlos indem Sie einen Account erstellen. Mit den jeweiligen Gebühren sind die nötigen Lizenz-Kosten bereits abgegolten. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung in kirchlichen Räumen stattfindet oder der Veranstalter die Kirchengemeinde ist. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
Bitte beachten Sie folgende Grundsätze zur Nutzung der entliehenen Medien für das Kirchenkino: Lizenzrechtliche Bestimmungen (medienzentrum-ekm.de)
- Es darf kein Eintritt genommen werden
- Es dürfen keine Open-Air-Veranstaltungen durchgeführt werden. Ausnahme: geschlossener Bereich: z.B. Kreuzgang oder Pfarrgarten
- Seit 1.1.24 GEMA Meldepflicht unter GEMA Onlineportal
- Es darf keine öffentliche Werbung mit Titelnennung des Films erfolgen.
Ausnahmen:
- Gemeindebriefe
- Plakate und Flyer in der Kirche oder kirchlichen Räumen (Gemeindehaus, ggf. kirchliche Schulen oder Kitas)
- Email Newsletter mit geschlossenem Adressatenkreis
Möglich ist bei Veröffentlichungen des Kirchenkinos in der Presse oder auf der Website eine Umschreibung des Filminhaltes ohne explizite Titelnennung.
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